Intergate Immigration Service hat ein erfahrenes Team von zertifizierten Einwanderungsberatern. Unser Team ist immer auf dem aktuellen Informationsstand im Bereich Einwanderungsrecht und unterstützt Sie gerne bei der Erlagung der benötigten Visa.
Geldtransfer
Geldwechsel und -transfer kann eine mühsame Erfahung sein. Unsere Experten informieren Sie über vermeidbare Kosten. Incompass Financial Solutions führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess des Währungstransfers.
Immobilien
Wir helfen Privatpersonen und Unternehmen bei der Suche und dem Kauf von Immobilien aller Art in Südafrika und begleiten sie bei allen Schritten des Immobilienkaufs.
Steuern
Sich um steuerliche Belange zu kümmern ist normalerweise nicht ganz oben auf der Liste der zu erledigenden Sachen, wenn eine Person von einem in ein anderes Land zieht. Eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen ist jedoch unerlässlich.
Versicherung
Ob Hausratversicherung, Kfz-Versicherung, Krankenversicherung oder Unternehmenschutz, Incompass Versicherungen bietet Ihnen eine unabhängige Beratung für Ihre speziellen Bedürfnisse.
Banking
Die Eröffnung eines Bankkontos in Südafrika erweist sich oft als schwieriger als Sie denken. Wir bieten unseren Kunden eine umfassende Beratung zum Thema Banken, Cash-Konten und Banking in Südafrika.
Südafrika - Aufenthaltsgenehmigung für Freiwilligendienst, Voluntariat oder Zivildienst
Ein Visum für Voluntäre in Südafrika muss von allen Ausländern beantragt werden, die in Südafrika als Voluntär arbeiten oder einen Freiwilligendienst absolvieren möchten.
Unter den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragsstellung sind:
Ein Schreiben, das den Grund und die Dauer des Aufenthalts in Südafrika bestätigt.
Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
Falls der Aufenthalt zwölf Monate nicht überschreitet, muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden.
Personen, die kein Rückflugticket nachweisen können, müssen unter Umständen eine Kaution hinterlegen. Die Kaution wird dem Antragssteller beim Verlassen Südafrikas zurückerstattet. Dies gilt auch, wenn die Person eine Aufenthaltsgenehmigung laut Art. 25 des Einwanderungsgesetzes erhält.
Sollten Sie Hilfe oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte einen unserer Kundenberater über unser Kontaktformular.