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Visa

Intergate Immigration Service hat ein erfahrenes Team von zertifizierten Einwanderungsberatern. Unser Team ist immer auf dem aktuellen Informationsstand im Bereich Einwanderungsrecht und unterstützt Sie gerne bei der Erlagung der benötigten Visa.

Geldtransfer

Geldwechsel und -transfer kann eine mühsame Erfahung sein. Unsere Experten informieren Sie über vermeidbare Kosten. Incompass Financial Solutions führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess des Währungstransfers.

Immobilien

Wir helfen Privatpersonen und Unternehmen bei der Suche und dem Kauf von Immobilien aller Art in Südafrika und begleiten sie bei allen Schritten des Immobilienkaufs.

Steuern

Sich um steuerliche Belange zu kümmern ist normalerweise nicht ganz oben auf der Liste der zu erledigenden Sachen, wenn eine Person von einem in ein anderes Land zieht. Eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen ist jedoch unerlässlich.

Versicherung

Ob Hausratversicherung, Kfz-Versicherung, Krankenversicherung oder Unternehmenschutz, Incompass Versicherungen bietet Ihnen eine unabhängige Beratung für Ihre speziellen Bedürfnisse.

Banking

Die Eröffnung eines Bankkontos in Südafrika erweist sich oft als schwieriger als Sie denken. Wir bieten unseren Kunden eine umfassende Beratung zum Thema Banken, Cash-Konten und Banking in Südafrika.

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Südafrika - Unternehmens- und Firmenregistrierung

Namensreservierung

Bevor eine Firma registriert werden kann muss der gewünschte Name freigegeben und reserviert werden. Die vorgeschlagenen Namen (bis zu sechs) werden mit dem bestehenden Firmenregister abgeglichen. Damit wird sichergestellt, dass kein ähnlicher oder vergleichbarer Name existiert. Der Registrar vergibt anschliessend eine Namensreservierung, welche zwei Monate Gültigkeit hat.

Mit der Bestätigung und Reservierung des vorgeschlagenen Namens kann der Prozess der Firmenregistrierung fortgesetzt werden. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Registrierungsnummer vergeben.

Neben der Anmeldung der Firma bei den entsprechenden Behörden muss weiterhin Folgendes festgelegt werden:
  • Der Empfänger der Einkünfte, welcher für die Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer verantwortlich ist.
  • Meldung zum Arbeitslosenversicherungsfonds
  • Meldung bei der regionalen öffentlichen Behörde (R.S.C.)

Jegliche in Bezug auf die zu eröffnende Firma vorgenommenen änderungen sind der Registrierungsbehörde mitzuteilen.

Dies können änderungen im Bezug auf die Gesellschafter, der Verteilung der Anteile oder auch die änderung der Postanschrift sein.

Hier sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Name des zukünftigen Untemehmens sorgfaltig überdacht werden sollte, da eine änderung nach erfolgreicher Registrierung nicht mehr möglich ist.

Kontaktieren Sie uns für die Registrierung Ihres Unternehmens über unser Kontaktformular.

Senden Sie uns Ihre Anfrage per Email.

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