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Das Business Visa (Visitor's Visa mit Work Endorsement)
Das Business Visa, nicht zu verwechseln mit der Business Permit, wird im Allgemeinen auch als "visitor's visa with work endorsement" bezeichnet. Es handelt sich um ein normales Touristen Visum mit der Erweiterung in Südafrika zu arbeiten, wenn gewissen Kriterien zutreffen.
Die südafrikanische Einwanderungsgesetzgebung regelt in Section 11(2) des Einwanderungsgesetzes die Visabestimmungen auf deren der Besucher sich für drei Monate in Südafrika aufhalten darf.
Section 11(2) des südafrikanischen Immigration Act besagt das: "The holder of a visitor's permit may not conduct work, unless authorised by the Director General [...]". Dieser Zusatz macht ein normales Besucher Visum zu einem Business Visa.
Die Dokumente, die für eine Beantragung eine Business Visa sind einfach zu beschaffen und der Prozess der Beantragung klar geregelt. Es werden bestimmte Dokumente vom ausländischen Arbeitgeber benötigt, als auch von südafrikanischer Seite.
Der Umfang der Geschäftsaktivitäten kann variieren. Es jedoch wichtig, dem Department of Home Affairs nachzuweisen, das kein Gehalt von einem südafrikanischen Unternehmen bezahlt wird, sonder nur vom ausländischen Arbeitgeber.
Wichtig: Ein Business Visa ist nur erhältlich bei der südafrikanischen Botschaft im Heimatland oder bei der Einreise am Flughafen. Sollte der Besucher auf Basis eines Touristen / Besucher Visums einreisen, kann dieses nicht in ein Business Visa umgewandelt werden. Daher ist es wichtig, die entsprechenden Arrangements bereits vor Abreise zu regeln.
Wichtig zu diesem Thema auch Section 38(1)(b) des Immigration Acts, die besagt: "no person shall employ a foreigner whose status does not authorise him or her to be employed by such person".
Sollte das Department of Home Affairs Personen ausfindig machen, die für ein südafrikanisches Unternehmen arbeiten ohne gültige Work Permit oder Business Visa, dann kommt es zu einer Strafzahlung von R 20.000 pro Person. Zudem wird das Unternehmen auf eine schware Liste bi Home Affairs gesetzt. Der Mitabeiter wird auf eine V Liste gesetzt und darf nach Verlassen Südafrikas das Land nicht mehr besuchen. Es ist fast unmöglich von einer V Liste wieder gestrichen zu werden.
Und es ist wichtig zu verstehen das ein Business Visa keine Arbeitsgenehmigung ist (Work Permit).
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